GEWERBEGEBIET NEU GEORDNET: CHANCE FÜR MEHRZWECKBAU BEI MOSCHEE

LUFTBILD: KETTERL
Der Bebauungsplan „Östlich der Naglerstaße“ umfasst ein rund sechs Hektar großen Areal.

Als die Türkisch-Islamische Union im September vergangenen Jahres im Gestaltungsbeirat ihre Pläne für den Bau eines Mehrzweckgebäudes bei der Fatih-Moschee (1992 eröffnet) an der Dammstraße vorlegte, erlitt sie einen herben Rückschlag. Wegen Finanzierungsschwierigkeiten hatte sie dieses Projekt nicht früher verwirklichen können, obwohl die Baugenehmigung schon im Jahr 2000 erteilt worden war. Doch mittlerweile, so Bürgermeister Alexander Uhlig, hätten sich die Rahmenbedingungen geändert, so dass ein neuer Bebauungsplan für dieses Gewerbegebiet aufgestellt werden müsse. Für diesen – „Östlich der Naglerstraße“ – beginnt nun mit der Genehmigung des im Rathaus ausgearbeiteten Entwurfs das notwendige Verfahren.

 

Die Zeit, das wurde der Türkisch-Islamischen Union vom Gestaltungsbeirat mit auf den Weg gegeben, solle diese nutzen, mit dem Entwurf für den Bau „etwas wirklich Schönes zu schaffen...ein tolles Haus, das Ihnen zu Ehren gereicht“. Zu spartanisch erschien den auswärtigen Architekten, was ihr Kollege Haluk Özbegli (Frankfurt) vorgestellt hatte.

 

Vorgesehen sind in den Gebäude Jugendräume mit Bibliothek und Spielmöglichkeiten, ein Versammlungsraum für Vorträge, Glaubensunterricht und Feiern, Übernachtungsmöglichkeiten sowie zwei Wohnungen für den Hausmeister. Mit dem Bebauungsplan „Östlich der Naglerstraße“ soll einerseits das Mehrzweckgebäude ermöglicht werden, andererseits das weitere Entstehen von Vergnügungsstätten verhindert werden. Das Baurechtsamt hatte vor Kurzem eine Spielhallenerweiterung untersagt, stand damit aber rechtlich offensichtlich auf etwas „wackeligen Beinen“. Nun soll „die planungsrechtliche Sicherung als Gewerbegebiet erreicht werden, um Neuansiedlungen rechtssicher zu steuern zu können und Fehlentwicklungen zu verhindern“. Das heißt unter anderem: „Bordelle, Swingerclubs sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen betriebliches Wesensmerkmal ist, auch Sexkinos und Sexshops, sind nicht zulässig.“

 

Sitzung am 4. Dezember

 

Das rund sechs Hektar große, zwischen Bahnlinie und B10 sowie Naglerstraße und einschließlich des Haulick+Ross-Grundstücks gelegene Areal umfasst auch zwei Grundstücke der Hochschule Pforzheim mit ihrem Fachbereich Transportation Design.

 

Über den weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens wird im Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderats am Mittwoch, 4. Dezember, beraten. Beginn ist um 16 Uhr im großen Sitzungssaal des Ratsaalgebäudes.

 

 

 

 

Quelle: Pforzheimer Zeitung - Mittwoch, 27.11.2013